Der SUR-RON Moviba Heckumbau für die Light Bee: Style und Funktion, perfekt vereint

Die Sur-Ron Light Bee ist für viele das perfekte Elektromotorrad – flexibel, kraftvoll und minimalistisch im Design. Offroad-Fans und E-Bike-Enthusiasten lieben sie gleichermaßen. Aber, seien wir ehrlich: Der originale Kennzeichenhalter ist kein Highlight. Direkt auf dem Hinterrad platziert, hängt das Kennzeichen an einem Kunststoffschild an der Schwinge. Für manche mag das okay sein, aber so richtig cool sieht das nicht aus, und von echter Cross-Bike-Optik kann keine Rede sein.

Hier kommt unser SUR-RON Moviba Heckumbau ins Spiel! Er ist die perfekte Lösung für alle, die ihrer Light Bee den Look eines echten Offroad-Bikes verpassen wollen – und das ganz ohne Einbußen in Sachen Straßenzulassung.

Warum ein Heck-Umbau?

Der originale Kennzeichenhalter wirkt eher wie ein „Muss“ als wie eine stylische Lösung. Funktioniert, ja – aber wenn man die Light Bee mit Cross-Bike-Feeling fahren möchte und dabei auch optisch beeindrucken will, stößt der Originalhalter schnell an seine Grenzen.

Mit unserem SUR-RON Moviba HeckUmbau verwandelt sich die Light Bee: von einem Elektromotorrad mit Kompromissen hin zu einem echten Offroad-Bike, das nicht nur cool aussieht, sondern auch richtig funktioniert.

Was macht den SUR-RON Moviba Heckumbau besonders?

Unser Heck-Umbau wird aus hochwertigen Materialien handgefertigt und speziell auf jedes Fahrzeug angepasst. Er verlängert das Profil des Bikes und verleiht ihm das Aussehen eines richtigem Cross-Motorrads. Dabei platziert er das Kennzeichen an einem stabilen, höher gelegenen Punkt. Dadurch sieht die Light Bee gleich viel sportlicher und aggressiver aus – genau wie man es sich für ein Cross-Bike wünscht! Aber das ist noch längst nicht alles:

  • Robuste Konstruktion: Hergestellt aus hochwertigen Materialien, die selbst im härtesten Gelände standhalten. Nichts wackelt oder verbiegt sich, egal wie hart die Strecke ist.
  • Sportliche Optik: Das Kennzeichen sitzt jetzt oberhalb des Hinterrades – wie bei einem echten Offroad-Bike. Das verleiht der Light Bee ein stimmiges, sportliches Aussehen und macht sie zum Hingucker.
  • Straßenzulassung inklusive: Der SUR-RON Moviba Heckumbau erfüllt alle Vorschriften und ist 100 % straßenzulässig. Wir lassen jeden Umbau vom TÜV abnehmen. Kein Grund also, zwischen Look und Legalität zu entscheiden – wir bieten beides!

Volles Cross-Bike-Feeling für die Light Bee

Mit dem SUR-RON Moviba Heckumbau bekommt eure Sur-Ron Light Bee nicht nur einen frischen, sportlichen Look, sondern auch eine bessere Funktionalität. Der Umbau macht sie für echte Cross-Bike-Enthusiasten fit, sodass ihr das volle Potenzial der Light Bee sowohl auf der Straße als auch im Gelände nutzen könnt – ohne dabei auf Straßentauglichkeit verzichten zu müssen.

Der SUR-RON Moviba Heckumbau bringt Style, Stabilität und eine straßenkonforme Ausstattung zusammen und macht eure Light Bee zu einem echten Offroad-Blickfang.

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Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel der moviba GmbH, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, richtet sich an Käufer eines Fahrzeuges der Marke Sur-Ron, E-Ride oder Tinbot bei der moviba Gmbh. Durch die Teilnahme entstehen dem Teilnehmer keine Zusatzkosten. Das Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.


Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 05.12.2024 bis zum 01.07.2025. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.


Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist der Kauf eines Elektro-Motorrads der Marken Sur-Ron, E-Ride oder Tinbot bei der moviba GmbH notwendig. Bei Kaufabschluss nimmt jeder Käufer automatisch am Gewinnspiel teil. Bei Stornierung des Kaufes, Tritt der Käufer automatisch aus dem Gewinnspiel aus. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht mit Zusatzkosten verbunden.


Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.


Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden vergeben:
Die Erstattung des Kaufpreises eines Elektro-Motorrads der Marken Sur-Ron, E-Ride Pro oder Tinbot, welches bei der moviba GmbH gekauft wurde. Über den Zeitraum des Gewinnspiels sieht die moviba GmbH vor, dem Gewinnspiel weitere Sachpreise oder Kauferstattungen hinzuzufügen. Diese werden von der moviba GmbH über die Social-Media-Kanäle oder den Newsletter angekündigt, dies jedoch unter Vorbehalt.

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.

Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner.

Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Gewinner. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, verfällt der Gewinn.


Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.


Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Eine Ausnahme stellt das für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Unternehmen Bluetone Media UG dar, welches die Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erheben, speichern und nutzen muss.

Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.

Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Veranstalter zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.


Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Homepage des Betreibers.

Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück und Erfolg wünscht dein Team von moviba!

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