Welches Motorrad man mit welchem Führerschein fahren darf, hängt von Hubraum und Leistung ab. Da elektrische Zweiräder keinen Hubraum haben, kommt es hier in erster Linie auf die Nennleistung an.
Führerscheinklasse AM:
Bis 50 cm3 Hubraum oder 4 kW Nennleistung bei elektrischen Fahrzeugen. Das Mindestalter für diesen Führerschein liegt bei 15 Jahren.
Führerscheinklasse A1:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Das Mindestalter für diesen Führerschein liegt bei 16 Jahren.
Führerscheinklasse A2:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Das Mindestalter für diesen Führerschein liegt bei 18 Jahren.
Führerscheinklasse A:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Das Mindestalter für diesen Führerschein liegt bei 24 Jahren. Bei vorherigem Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, bei 20 Jahren.
Führerscheinerweiterung B196:
Zusätzlich gibt es seit Anfang 2020 die Möglichkeit, die Führerscheinerweiterung B196 zu machen. Mit ihr ist man berechtigt Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Sie zählt also wie ein A1 Führerschein. Man muss dazu lediglich mindestens 25 Jahre alt sein, den Führerschein der Klasse B schon mindestens 5 Jahre haben und eine Fahrerschulung in einer Fahrschule machen. Eine Fahrerschulung für die B196 Erweiterung besteht aus mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. Eine Prüfung muss man aber nicht machen. Damit ist sie eine echte Zeitersparnis gegenüber den anderen Möglichkeiten.
Die B196 Erweiterung gilt nur in Deutschland und wird in anderen Ländern nicht anerkannt.