Kfz-Steuer sparen mit 125er-E-Bikes

Ein Mann in Anzug mit Sonnenbrille, der gerade dabei ist seine VMoto Stash auszuparken.

Alles, was Du über die Kfz-Steuer für 125er-Maschinen wissen musst

Wenn Du über den Kauf eines 125er-Rollers oder Motorrads nachdenkst, ist es wichtig, die Kosten im Auge zu behalten. Neben den Anschaffungskosten und der Versicherung spielt auch die Kfz-Steuer eine Rolle. In diesem Blogbeitrag klären wir, wann und wie viel Steuern Du für Dein 125er-Zweirad zahlen musst und geben dir einen Überblick über die steuerlichen Regelungen für Elektro-Motorräder.

Hubraum und Steuerpflicht

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002) besagt in § 9 Steuersatz, dass die Jahressteuer für Krafträder, die durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, für je 25 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon 1,84 EUR beträgt.

Des Weiteren besagt es aber in § 3 Ausnahmen von der Besteuerung auch, dass Fahrzeuge, die von der Zulassungspflicht nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) in der jeweils geltenden Fassung ausgenommen sind, von der Steuer befreit sind.

Unter diese Befreiung fallen Leichtkrafträder. Als Leichtkrafträder gelten Krafträder zwischen 50 cm³ und 125 cm³ mit maximal 11 kW Nennleistung.

• Leichtkrafträder mit einem Hubraum unter 125 cm³ und maximal 11 kW Nennleistung: Diese Fahrzeuge sind steuerfrei.

• Krafträder ab 125 cm³ Hubraum und einer Nennleistung über 11 kW: Hier fällt eine Steuer von mindestens 9,20 Euro jährlich an, welche pro angefangene 25 cm³ um 1,84 EUR steigt.

Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Vollelektrische Fahrzeuge sind in Deutschland bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

Diese Regelung gilt für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025. Die Steuerbefreiung endet jedoch spätestens am 31. Dezember 2030. Wenn Du Dein E-Motorrad bis Ende 2024 zulässt, zahlst Du somit sechs Jahre lang keine Kfz-Steuer.

Fazit

Wenn man ein Leichtkraftrad oder Kraftrad mit 125 cm³ Hubraum fahren möchten, ist es wichtig, die Nennleistung im Auge zu behalten. Fahrzeuge mit einer Leistung bis 11 kW sind von der Kfz-Steuer befreit, während stärkere Maschinen mit mindestens 9,20 Euro jährlich besteuert werden. Vollelektrische Motorräder hingegen profitieren von einer Steuerbefreiung. Hinzu kommen noch Kosten für Treibstoff und Betriebsstoffe. So sind E-Motorräder und E-Roller im Unterhalt meistens deutlich günstiger als Verbrenner.

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